Sie haben die Möglichkeit, bis zu einen festgelegten Betrag, Ihre Festgeldzinsen von der Steuer freizustellen.
Dieser Sparerfreibetrag beträgt für Alleinstehende 801 € und für Verheiratete 1602 €.
Diesen Sparerfreibetrag beantragt man mit dem Freistellungsauftrag bei der jeweiligen Bank.
Der Sparerfreibetrag kann auch auf mehrer Anlagen aufgeteilt werden.
Der Staat kassiert von jedem Euro, der über dem jeweiligen Freibetrag liegt, die neue Abgeltungssteuer.
Wenn Sie also alleinstehend und Jahr Festgeldzinsen in Höhe von 700 € haben und ansonsten keine Kapitalerträge, dann bekommen Sie mit einem Freistellungsauftrag Ihre Festgeldzinsen steuerfrei ausgezahlt, denn Sie liegen mit Ihren Festgeldzinsen unter Ihrem persönlichen Sparerfreibetrag von 801 € im Jahr.
Geringverdiener mit einem Jahreseinkommen bis 7664 Euro sind von der Abgeltungssteuer befreit.
Weitergehende Erklärungen des Sparerfreibetrages und des Freistellungsauftrages finden Sie bei wikipedia.