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		<title>Obliegenheiten</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 22:08:03 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der Begriff Obliegenheiten ist eine andere Bezeichnung für Pflichten. Bezogen auf Finanzgeschäfte sind mit Obliegenheiten die Pflichten der einzelnen Vertragspartner, also der Bank und des Kunden gemeint. Die einzelnen Obliegenheiten können sich aus gesetzlichen Regelungen oder aus den Vertragsbedingungen des jeweiligen Geldinstituts ergeben. Ergeben sich für den Kunden gewisse Obliegenheiten aus den Vertragsbedingungen der Bank, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Begriff Obliegenheiten ist eine andere Bezeichnung für Pflichten. Bezogen auf Finanzgeschäfte sind mit Obliegenheiten die Pflichten der einzelnen Vertragspartner, also der Bank und des Kunden gemeint. Die einzelnen Obliegenheiten können sich aus gesetzlichen Regelungen oder aus den Vertragsbedingungen des jeweiligen Geldinstituts ergeben. Ergeben sich für den Kunden gewisse Obliegenheiten aus den Vertragsbedingungen der Bank, so muss der Kunde über diese vor dem Vertragsabschluss informiert werden. </p>
<p>Zu den Obliegenheiten einer Bank gehört es beispielsweise, den Kunden bei der Eröffnung eines Festgeldkontos über die vorhandene Einlagensicherung zu informieren. Zudem muss die Bank jeden Anleger vor dem Abschluss einer Geldanlage über die vorhandenen Risiken informieren. Über das Gespräch wird ein entsprechendes Beratungsprotokoll angefertigt. Aus diesem müssen alle Zusagen der Bank zu entnehmen sein. Für den Fall, dass es später zu Abweichungen und Unregelmäßigkeiten kommt, ermöglicht dies dem Anleger ein Widerrufsrecht, wenn er im Beratungsgespräch nicht oder nur unzureichend informiert wurde. </p>
<p>Für Banken ergeben sich bei Finanzgeschäften noch eine Reihe weiterer Pflichten. So müssen diese bei Angeboten bei Krediten beispielsweise immer den effektiven Jahreszins sowie ein repräsentatives Rechenbeispiel angeben. Bei der Eröffnung eines Girokontos sind die Banken dazu verpflichtet, den Kunden über eventuelle Kontoführungsgebühren zu informieren. Dazu müssen alle Gebühren in einem Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt und in der Filiale aufgehängt werden. Direktbanken informieren den Kunden entsprechend über die Webseite. </p>
<p>Es gibt jedoch auch Obliegenheiten, welche für den Kunden gelten. Dazu gehört beispielsweise die Pflicht, die Zugangsdaten zum Online-Banking sowie die Daten der Bank- oder Kreditkarte immer sorgsam aufzubewahren. Kommt es zum Verlust der Bank- bzw. Kreditkarte, muss dieser umgehend angezeigt und die Karte gesperrt werden. Natürlich liegt auch eine Obliegenheit darin, bei einem Kredit die monatlichen Raten pünktlich zu begleichen.</p>
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		<title>Anlagehorizont</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 22:08:02 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Als Anlagehorizont wird die Dauer einer Anlage bezeichnet. Der Wahl des richtigen Anlagehorizonts kommt eine entscheidende Bedeutung bei Erzielung der bestmöglichen Rendite zu. Generell lässt sich sagen, je länger eine Anlage läuft, desto besser ist auch der Zinssatz, der hierfür geboten wird. Je nach Laufzeit lassen sich drei verschiedene Anlagehorizonte unterscheiden. Bei Anlagen mit einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Anlagehorizont wird die Dauer einer Anlage bezeichnet. Der Wahl des richtigen Anlagehorizonts kommt eine entscheidende Bedeutung bei Erzielung der bestmöglichen Rendite zu. Generell lässt sich sagen, je länger eine Anlage läuft, desto besser ist auch der Zinssatz, der hierfür geboten wird. Je nach Laufzeit lassen sich drei verschiedene Anlagehorizonte unterscheiden.</p>
<p>Bei Anlagen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr spricht man von einem kurzfristigen Anlagehorizont. Anleger die eine solch kurzfristige Anlagedauer wählen legen zumeist großen Wert auf Flexibilität. Hierfür wird dann auch ein geringerer Zinssatz in Kauf genommen.</p>
<p>Als mittelfristiger Anlagehorizont werden Anlagen mit Laufzeiten zwischen ein und fünf Jahren bezeichnet. Hier werden schon wesentlich attraktivere Zinsen angeboten als bei einer kurzfristigen Anlagedauer. Dennoch behält der Anleger hier noch den Überblick über das Laufzeitende.</p>
<p>Langfristige Anlagehorizonte werden zumeist gewählt, um auf lange Sicht ein Vermögen aufzubauen. Die Laufzeiten liegen dabei ab fünf Jahren und sind nach oben nicht begrenzt. Ein Beispiel hierfür sind geschlossene Immobilienfonds welche Laufzeiten von bis zu 25 Jahren haben können. </p>
<p>Festgeldkonten bieten den großen Vorteil, dass der Anleger dabei die Laufzeit zumeist frei wählen kann. Die Banken bieten dabei eine große Spannweite von einem Monat bis zu mehreren Jahren an. Nach der gewählten Laufzeit richtet sich dann auch die zu erwartende Rendite. Generell bieten zwar lange Laufzeiten die besseren Zinsen allerdings steigen diese aber einer bestimmten Anlagedauer nur noch sehr gering. Deshalb lohnt sich ein langfristiger Anlagehorizont bei Festgeldkonten zumeist nicht. Experten raten zu einer Laufzeit von maximal drei Jahren, da die Rendite hier am höchsten ausfällt. Es ist also günstiger ein Festgeldkonto für zweimal drei Jahre abzuschließen als einmal für sechs Jahre.</p>
<p>Vor der Wahl eines bestimmten Anlagehorizontes sollten Anleger bedenken, dass sie bei den meisten Anlageformen während der Laufzeit nicht über die Einlage verfügen können. Aus diesem Grunde kann es sinnvoll sein, verschiedene Anlagehorizonte zu wählen. So kann zum Beispiel ein Teil des Kapitals als Festgeld für 3 Jahre angelegt werden und ein anderer Teil wird auf einem Tagesgeldkonto angelegt.</p>
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		<title>Zahlungsverkehr</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 22:07:03 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Unter Zahlungsverkehr versteht man das allgemeine Übertragen von Zahlungsmitteln. Dabei lassen sich drei verschiedene Zahlungsverkehre unterscheiden. Dies ist der unbare, halbbare und bare Zahlungsverkehr. Bei der Barzahlung werden Münzen und Banknoten persönlich übertragen. Dabei werden keine anderen Hilfsmittel eingesetzt. Bargeld gilt weltweit als gesetzliches Zahlungsmittel und hat deshalb immer noch eine große Bedeutung. Im Auslandsverkehr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unter Zahlungsverkehr versteht man das allgemeine Übertragen von Zahlungsmitteln. Dabei lassen sich drei verschiedene Zahlungsverkehre unterscheiden. Dies ist der unbare, halbbare und bare Zahlungsverkehr. </p>
<p>Bei der Barzahlung werden Münzen und Banknoten persönlich übertragen. Dabei werden keine anderen Hilfsmittel eingesetzt. Bargeld gilt weltweit als gesetzliches Zahlungsmittel und hat deshalb immer noch eine große Bedeutung. Im Auslandsverkehr mit verschiedenen Währungen ist für bare Zahlungen er Umtausch in Sorten erforderlich. Das heißt, Zahlungsmittel der heimischen Währung werden in Banknoten und Münzen der fremden Währung umgetauscht.</p>
<p>Beim halbbaren Zahlungsverkehr unterscheidet man zwischen Bareinzahlung und Barauszahlung. Bei einer Bareinzahlung übergibt man Bargeld an eine Bank. Dieses wird dann als durch die Gutschrift auf dem Konto des Empfängers in Buchgeld umgewandelt. Umgekehrt wird bei der Barauszahlung Buchgeld zu Bargeld. Dies kann zum Beispiel durch eine Auszahlung am Geldautomaten erfolgen. Im Gegensatz zum Bargeldverkehr können beim halbbaren Zahlungsverkehr auch Hilfsmittel in Form einer Bankkarte, Kreditkarte oder eines Schecks zum Einsatz kommen. Bei Einzahlungen können ebenfalls unterschiedliche Karten eingesetzt werden.</p>
<p>Unbare Zahlungen werden zumeist auch als bargeldloser Zahlungsverkehr bezeichnet. Die Voraussetzung dabei ist, dass sowohl der Auftraggeber der Zahlung wie auch der Empfänger über ein eigenes Konto verfügen. Unbare Zahlungen erfolgen in der Regel per Überweisung, Dauerauftrag, Lastschrifteinzug oder Verrechnungsscheck. Durch unbare Zahlungen lassen sich auch Zahlungsvorgänge mit dem Ausland wesentlich schneller abwickeln. </p>
<p>Bei einem Festgeldkonto werden ebenfalls unbare Zahlungen getätigt. Dabei wird der Anlagebetrag von einem zuvor benannten Referenzkonto auf das Festgeldkonto überwiesen. Nach Ende der Laufzeit fließt der Anlagebetrag inklusive der erworbenen Zinsen wieder auf das Referenzkonto zurück.</p>
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		<title>Buchungsposten</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 22:07:02 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Als Buchungsposten werden sämtliche Bewegungen auf einem Bankkonto bezeichnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine einzelne oder regelmäßige Buchung handelt. Auch die Höhe der Buchung ist bei einem Buchungsposten unerheblich. Buchungsposten lassen sich auf verschiedene Arten unterscheiden. Eine Möglichkeit ist die Unterscheidung in Gutschriften und Lastschriften. Bei der Gutschrift handelt es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Buchungsposten werden sämtliche Bewegungen auf einem Bankkonto bezeichnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine einzelne oder regelmäßige Buchung handelt. Auch die Höhe der Buchung ist bei einem Buchungsposten unerheblich. </p>
<p>Buchungsposten lassen sich auf verschiedene Arten unterscheiden. Eine Möglichkeit ist die Unterscheidung in Gutschriften und Lastschriften. Bei der Gutschrift handelt es sich um einen Zahlungseingang auf einem Konto. Dies kann zum Beispiel die Lohn- und Gehaltszahlung oder auch jeder andere Eingang sein. Handelt es sich dagegen um Abgänge vom Konto, spricht man von Lastschriften. Dies können beispielsweise Überweisungen, Daueraufträge oder Bargeldabhebungen sein. Die Differenz aus Lastschriften und Gutschriften unter Berücksichtigung des vorherigen Kontostandes wird als Saldo bezeichnet.</p>
<p>Je nach Bank kann für die angefallenen Buchungsposten eine Gebühr berechnet werden. Möglich ist dabei eine pauschale Gebühr, welche dann eine unbegrenzte Anzahl an Buchungsposten beinhaltet. Alternativ kann die Gebühr auch pro angefallener Buchung berechnet werden. Mittlerweile bieten viele Banken auch ein kostenfreies Girokonto an, bei dem dann alle regulären Buchungen kostenfrei sind. Allerdings sind zumeist nur die Buchungen, welche online getätigt werden kostenfrei. Beleghafte Buchungsposten wie Scheckeinreichungen oder eine Überweisung in der Filiale werden dann dennoch berechnet. Bei Geschäftskonten ist in der Gebühr zumeist eine bestimmte Anzahl von Buchungen enthalten. Darüber hinausgehende Buchungen werden dann regulär berechnet.</p>
<p>Die Bank muss einem Kunden immer die Möglichkeit bieten kostenlose Einzahlungen und Auszahlungen von seinem Konto zu tätigen. Gebühren dürfen hierfür nur dann erhoben werden, wenn der Kontoinhaber fünfmal kostenfreie Buchungsposten pro Monat in Auftrag geben kann. Dies gilt besonders dann, wenn die Bank für die Kontoführung bereits eine pauschale Gebühr berechnet. Für die Abhebung am Geldautomaten darf die Bank hingegen eine Gebühr berechnen. Sie muss dem Kunden dann aber die Möglichkeit geben, alternativ die Abhebung kostenlos an einem Bankschalter zu tätigen.</p>
<p>Bei Festgeldkonten werden grundsätzlich keine Gebühren für Buchungen erhoben. Die Einzahlung auf das Konto ist ebenso kostenfrei wie die Auszahlung der Anlage nach Ende der Laufzeit oder eventuelle Zinszahlen innerhalb der Laufzeit.</p>
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		<title>Anlagedauer</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 22:07:01 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Anlagedauer wird oftmals auch als Anlagehorizont bezeichnet. Damit ist der Zeitraum gemeint, den ein Anleger bereit ist, sein Vermögen bei einer Bank anzulegen. Dabei lassen sich kurzfristige mittelfristige oder langfristige Anlagen unterscheiden. Die Angabe der Anlagedauer erfolgt in der Regel in Jahren. Dabei ist die Zeit zwischen Beginn der Anlage bis zur Fälligkeit gemeint. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Anlagedauer wird oftmals auch als Anlagehorizont bezeichnet. Damit ist der Zeitraum gemeint, den ein Anleger bereit ist, sein Vermögen bei einer Bank anzulegen. Dabei lassen sich kurzfristige mittelfristige oder langfristige Anlagen unterscheiden. Die Angabe der Anlagedauer erfolgt in der Regel in Jahren. Dabei ist die Zeit zwischen Beginn der Anlage bis zur Fälligkeit gemeint. </p>
<p>Kurzfristige Anlagen haben eine Laufzeit von maximal einem Jahr. Beispiele für kurzfristige Anlagen sind Termineinlagen bis 1 Jahr, Sparbücher, Tagesgeld etc.</p>
<p>Von einer mittelfristigen Anlagedauer spricht man bei Laufzeiten zwischen ein und fünf Jahren. Bei mittelfristigen Anlagen erhält der Sparer höhere Zinsen als bei den kurzfristigen. Dennoch bleibt die Anlagezeit überschaubar und der Anleger behält den Überblick über die zeitliche Begrenzung. </p>
<p>Anlagen mit einer langfristigen Anlagedauer haben eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren. Der Anleger erhält dafür die beste Rendite. Allerdings bedeuten diese langen Laufzeiten auch, dass diese Anlagen zum Teil relativ unflexibel sind. Dies gilt beispielsweise bei geschlossenen Fonds, welche oftmals Laufzeiten von 20 Jahren oder mehr haben. Das Kapital ist in dieser Zeit gebunden und es kann nur sehr schwierig darauf zugegriffen werden. </p>
<p>Festgeldkonten sind sowohl mit einer kurzfristigen, mittelfristigen wie auch langfristigen Anlagedauer erhältlich. Die meisten Banken bieten Laufzeiten zwischen 30 Tagen und mehreren Jahren an. Auch beim Festgeld hängt die Rendite von der gewählten Laufzeit ab. Als Faustregel gilt dabei, je länger die Laufzeit, desto höher auch der Zinssatz. Allerdings ist es so, dass ab einer gewissen Anlagedauer der Zinssatz nur noch gering steigt. Experten empfehlen deshalb, beim Festgeldkonto eine Laufzeit von maximal 3 Jahren zu wählen. In diesem Bereich sind in der Regel die besten Renditen möglich.</p>
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		<title>Valuta</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 22:06:03 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Mit Valuta wird generell der Termin einer Wertstellung im Finanzwesen bezeichnet. Gemeint ist damit der Termin, an dem eine Zahlung fällig oder alternativ eine Verzinsung durchgeführt wird. Zugleich wird der Begriff auch als allgemeiner Bezeichnung für ausländische Währungen verwendet. In der Regel erfolgt die Valuta in einem Zeitraum von 2 Arbeitstagen ab dem Buchungsdatum. Diese [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Valuta wird generell der Termin einer Wertstellung im Finanzwesen bezeichnet. Gemeint ist damit der Termin, an dem eine Zahlung fällig oder alternativ eine Verzinsung durchgeführt wird. Zugleich wird der Begriff auch als allgemeiner Bezeichnung für ausländische Währungen verwendet. </p>
<p>In der Regel erfolgt die Valuta in einem Zeitraum von 2 Arbeitstagen ab dem Buchungsdatum. Diese Geschäfte werden deshalb als Kassageschäfte bezeichnet. Bei einer Überschreitung der Frist von zwei Geschäftstagen handelt es sich dagegen um ein Termingeschäft. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt vor, dass die Valuta immer an dem Tag erfolgen muss, an der betreffende Betrag beim Kreditinstitut eingeht. </p>
<p>Geht beispielsweise ein Betrag am 01.05 per Überweisung bei der Bank ein und die Buchung erscheint am 03.05 auf dem Konto des Kunden, so ist die Valuta auf dem Girokonto der 01.05. Durch diese Vorgehensweise soll sichergestellt werden, dass der Kunde durch eine spätere Gutschrift auf dem Konto keine finanziellen Nachteile hat. Da es sich bei den Überweisungen auf ein Festgeldkonto oftmals um größere Beträge handelt, spielt die Valuta hier eine besonders große Rolle. Vorsicht gilt, wenn man über einen Betrag verfügt, der bereits gebucht aber noch keine Wertstellung besitzt. In diesem Fall kann es sein, dass man nicht zinsfrei verfügt. </p>
<p>Werden Beträge mit unterschiedlichen Valuten zwischen Konten derselben Bank überwiesen, so ergibt sich für die Bank daraus ein Zinsvorteil. Dieser Valutagewinn entsteht deshalb, weil die Banken für den Zeitraum zwischen den Valuten keine Zinsen zahlen müssen. Der Betrag befindet sich sozusagen in der Schwebe. </p>
<p>Eine wichtige Rolle spielen Valuten auch bei Kreditgeschäften. Hier wird damit die Auszahlung eines Darlehens beschrieben. Im Bereich der Wertpapiere finden die Buchungen ebenfalls mit einer zweitägigen Wertstellung statt. </p>
<p>Bei den Währungen wird die Valuta als Bezeichnung für eine ausländische Währung verwendet. Unter Valutaschuld wird eine Geldschuld in ausländischer Währung verstanden.</p>
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		<title>Buchgeld</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 22:06:03 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das Buchgeld wird unter anderem auch als Giralgeld oder Geschäftsbankengeld bezeichnet. Es beschreibt einen Anspruch auf Zahlung von Bargeld, welches als sofort zu verwertendes Guthaben auf einem Konto geführt wird. Neben einem vorhanden Guthaben kann der Zahlungsanspruch auch auf Grund eines von der Bank gewährten Überziehungsrahmens bestehen. Geprägt wurde der Begriff des Buchgelds, als Sichteinlagen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Buchgeld wird unter anderem auch als Giralgeld oder Geschäftsbankengeld bezeichnet. Es beschreibt einen Anspruch auf Zahlung von Bargeld, welches als sofort zu verwertendes Guthaben auf einem Konto geführt wird. Neben einem vorhanden Guthaben kann der Zahlungsanspruch auch auf Grund eines von der Bank gewährten Überziehungsrahmens bestehen. Geprägt wurde der Begriff des Buchgelds, als Sichteinlagen noch in Kontenbüchern geführt wurden. In der heutigen Zeit geschieht dies mittels moderner EDV. </p>
<p>Ohne Buchgeld wäre ein bargeldloser Zahlungsverkehr nicht möglich. Allerdings gilt das Buchgeld im Gegensatz zum Bargeld nicht als gesetzliches Zahlungsmittel. Somit besteht auch keine Pflicht, das Buchgeld als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Dennoch wird das Buchgeld im Wirtschaftsleben in der Regel als Zahlungsmittel angenommen. </p>
<p>Buchgeld entsteht, wenn ein Kontoinhaber beispielsweise 200 Euro auf sein Konto einbezahlt. In diesem Fall wird aus dem Zentralbankgeld des Kunden eine Sichteinlage als Buchgeld. Gleichzeitig bedeutet die Sichteinlage eine Forderung seitens des Kontoinhabers gegenüber seiner Bank. Ein solcher Zahlungsanspruch besteht auch, wenn die Bank dem Kunden einen Überziehungsrahmen eingeräumt hat. Über den Zahlungsanspruch kann der Kontoinhaber sowohl mittels einer Abhebung in bar oder auch durch eine Zahlung per Überweisung an einen anderen Kontoinhaber verfügen. </p>
<p>Die Bank hat nun die Möglichkeit ihrerseits die eingezahlten 200 Euro auf ihr Konto bei der Zentralbank einzuzahlen. Dieses Sichtguthaben kann nun als Mindestreserve verwendet werden. Die Bank hat nun Möglichkeit selbst Buchgeld zu erzeugen. Hierzu kauft sie Vermögensgegenstände und bezahlt dieses mit selbst geschöpftem Buchgeld. Hierbei spricht man von einer Monetisierung, die auf zwei unterschiedliche Arten möglich ist:</p>
<p>- Einem anderen Kunden wird von der Bank ein Kredit gewährt. Bei einem Kredit wird dem Kunden im Prinzip ein Rückzahlungsversprechen abgekauft. Zusätzlich zu dem vom ersten Kunden eingezahlten Betrag von 200 Euro hat der Kunde nun zum Beispiel weitere 100 Euro Sichteinlage als Kredit zur Verfügung. </p>
<p>- Die Bank kauft Wertpapiere sowie bewegliche oder unbewegliche Vermögensgegenstände. Hier entsteht die Geldschöpfung dadurch, dass die Bank dem Verkäufer den Kaufpreis auf dessen Konto gutschreibt. Dabei stehen dem Verkäufer nun neben den 200 Euro aus der ursprünglichen Einzahlung noch weitere 50 Euro als Sichteinlage zur Verfügung.</p>
<p>Da dieser Prozess beliebig oft wiederholt werden kann, entsteht auf Basis des ursprünglich einbezahlten Betrages ein Vielfaches an Buchgeld.</p>
<p>Die Bank kann in Probleme kommen, wenn beispielsweise alle Kunden gleichzeitig ihr Sichtguthaben abheben möchten. In diesem Fall würde das Zentralbankgeld nicht ausreichen. Dazu kann die Bank auf die Schnelle ihr Aktiva in Zentralbankgeld umwandeln. Für die Bank besteht dann nur die Möglichkeit, sich vorübergehend Geld von der Zentralbank zu leihen. </p>
<p>Für den Fall, dass ein Kreditnehmer seinen Kredit nicht zurückzahlen kann, verliert das Rückzahlungsversprechen an die Bank seinen Wert. Die Bank muss diese Position dann abschreiben, wodurch sich das Eigenkapital entsprechend verringert. Da die Eigenkapitalquoten von Banken in Vergleich zu anderen Unternehmen eher gering sind, droht beim Ausfall von mehreren großen Kreditnehmern eine Insolvenz.</p>
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		<title>Anlagepolitik</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 22:06:02 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Anlagepolitik ist ein Begriff, der in erster Linie bei Fonds von Bedeutung ist. Damit sind alle Maßnahmen gemeint, die festgelegt werden, um ein bestimmtes Anlageziel zu erreichen. Dabei wird die Anlagepolitik in der Regel von einem oder mehreren Fondsmanagern festgelegt. Die ausgegebenen Ziele können dabei verschieden definiert werden. Ein mögliches Ziel ist beispielsweise eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Anlagepolitik ist ein Begriff, der in erster Linie bei Fonds von Bedeutung ist. Damit sind alle Maßnahmen gemeint, die festgelegt werden, um ein bestimmtes Anlageziel zu erreichen. Dabei wird die Anlagepolitik in der Regel von einem oder mehreren Fondsmanagern festgelegt. Die ausgegebenen Ziele können dabei verschieden definiert werden. Ein mögliches Ziel ist beispielsweise eine gewisse prozentuale Erhöhung der Rendite im Vergleich zum Vorjahr. Ein häufig genanntes Ziel ist auch, eine höhere Wertsteigerung als der DAX zu erreichen. </p>
<p>Zunächst wird für einen gewissen Zeitraum eine Anlagestrategie festgelegt. Im Rahmen dieser Strategie legt das Fondsmanagement die Anlagepolitik fest. Dabei wird zum Beispiel festgelegt, was für Wertpapiere zu welchem Zeitpunkt gekauft werden und wie lange diese im Portfolio verbleiben sollen. Zudem wird direkt vereinbart, welche Maßnahmen bei einem eventuellen Kursverlust ergriffen werden sollen. Die Anlagepolitik hängt zum einen von gesetzlichen Vorgaben und zum anderen von der Risikobereitschaft des jeweiligen Anlegers bestimmt. Je nachdem wie hoch diese ist, wird zwischen konservativer, wachstumsorientierter oder spekulativer Anlagepolitik unterschieden.</p>
<p>Ist ein Anleger eher darauf bedacht sein Vermögen zu erhalten, statt dieses zu vermehren, wird eine entsprechend konservative Anlagestrategie verfolgt. Hierbei wird hauptsächlich auf eine langfristige Wertsteigerung Wert gelegt. Ein kurzfristiger Kursgewinn ist dabei kein Ziel. Dabei wird vor allem auf Aktien mit einer überdurchschnittlich hohen Dividende gesetzt, die sich bereits seit mehreren Jahren eine regelmäßige aufweisen.</p>
<p>Bei einer wachstumsorientierten Anlagepolitik liegt das Ziel in einer möglichst hohen Wertsteigerung. Das angewandte Risiko ist dabei etwas höher als bei einer konservativen Politik. Auch bei dieser Strategie geht es jedoch nicht um einen kurzfristigen Kursgewinn. Bei dieser Strategie besteht in der Regel ein Aktienanteil in Höhe von 75 Prozent. Die restlichen 25 Prozent bestehen aus festverzinslichen wie beispielsweise Unternehmens- und Staatsanleihen.</p>
<p>Wenn es um schnelle Kursgewinne geht, dann wird auf eine spekulative Anlagepolitik gesetzt. Dabei werden insbesondere sogenannte Hege Fonds genutzt. Diese verkaufen kurzfristig Aktien mit der Absicht, diese später zu einem günstigeren Kurs wieder zurückzukaufen. Das Handeln mit Obligationen und Derivaten gehört ebenfalls zu einer konservativen Anlagepolitik. Bei einer solchen Politik besteht ein hohes Verlustrisiko. Jedoch bietet sich auch die Chance auf hohe Kursgewinne.</p>
<p>Es wird empfohlen, nicht das gesamte Kapital auf eine einzige Strategie zu setzen. Stattdessen sollte man eine Kombination zwischen verschiedenen Strategien wählen. Dabei kann beispielsweise ein Teil des Vermögens als Festgeld angelegt werden. Hier profitiert der Anleger von einer garantierten Rendite bei maximaler Sicherheit. In jedem Fall sollte man nicht die gesamte Anlage in einer spekulativen Anlage investieren.</p>
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		<title>Ueberweisung</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 22:05:04 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Ueberweisung ist ein Instrument, welches im bargeldlosen Zahlungsverkehr verwendet wird. Bei einer Ueberweisung wird Buchgeld von einem Zahlungspflichtigen an einen Zahlungsempfänger übertragen. Voraussetzung, dass eine Ueberweisung ausgeführt werden kann, ist das beide Parteien Inhaber eines Kontos sind. In der Praxis werden drei Arten von Ueberweisungen unterschieden. Dies sind neben der Einzelüberweisung noch die Sammelüberweisung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Ueberweisung ist ein Instrument, welches im bargeldlosen Zahlungsverkehr verwendet wird. Bei einer Ueberweisung wird Buchgeld von einem Zahlungspflichtigen an einen Zahlungsempfänger übertragen. Voraussetzung, dass eine Ueberweisung ausgeführt werden kann, ist das beide Parteien Inhaber eines Kontos sind. In der Praxis werden drei Arten von Ueberweisungen unterschieden. Dies sind neben der Einzelüberweisung noch die Sammelüberweisung sowie die Dauerüberweisung. Letztere ist allerdings eher als Dauerauftrag bekannt. </p>
<p>In der Praxis wird am häufigsten die Einzelüberweisung genutzt. Dabei wird jeweils ein einzelner Auftrag erteilt, der nur einmal ausgeführt wird. Bei der Ueberweisung des Anlagebetrages auf das Festgeldkonto handelt es sich beispielsweise um eine Einzelüberweisung. Der Auftrag für eine Einzelüberweisung kann auf unterschiedliche Arten an die Bank übermittelt werden. Zum einen kann die Einzelüberweisung beleghaft, also schriftlich mit einem entsprechenden Überweisungsformular persönlich bei der Bank eingereicht werden. Dazu können Einzelüberweisungen auch über ein Selbstbedienungsterminal der Bank, per Telefonbanking oder über das Online-Banking in Auftrag gegeben werden. </p>
<p>Bei einer Sammelüberweisung werden mehrere Überweisungsaufträge zu einem Auftrag zusammengefasst. Bei der Sammelüberweisung werden die einzelnen Beträge addiert und auf einem Deckblatt als einzelne Summe angegeben. Auf dem Deckblatt muss zudem der Namen sowie die Kontonummer des Auftraggebers sowie seine Unterschrift vorhanden sein. Werden für Überweisungen Gebühren erhoben, so lohnt es sich bei mehreren Überweisungen immer eine Sammelüberweisung zu verwenden, da diese in der Regel geringer sind. </p>
<p>Um eine korrekte Ausführung der Ueberweisung zu gewährleisten, muss der Auftraggeber bestimmte Daten unbedingt angeben. Dies ist der Name und Vorname bzw., der Firmenname des Empfängers, die Kontonummer des Empfängers, die Bankleitzahl der empfangenden Bank, der zu überweisende Betrag, der Name des Auftraggebers sowie die Kontonummer des Auftraggebers. Zudem muss die Ueberweisung vom Auftraggeber unterschrieben sein. Beim Onlinebanking wird statt der Unterschrift eine TAN-Nummer verwendet. </p>
<p>Bei jeder Ueberweisung besteht seitens der Bank eine Prüfungspflicht. So muss die Bank prüfen ob eine ausreichende Deckung in Form eines Guthabens bzw. eingeräumten Überziehungsrahmen besteht. Zudem muss geprüft werden ob die Unterschrift bzw. die PIN/TAN korrekt ist und ob die angegebene Bankleitzahl der Empfängerbank stimmt. Überweisungen sind auch für ausländische Konten möglich, wobei jedoch zusätzliche Vorschriften zu beachten sind. Generell lassen sich dabei die drei Arten EU-Standardüberweisung, SEPA-Überweisung und sonstige Auslandsüberweisung unterscheiden.</p>
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		<title>Gemeinschaftskonto</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 22:05:03 +0000</pubDate>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Ehepartner oder mehrere Personen ein Konto eröffnen, so spricht man von einem Gemeinschaftskonto. In den meisten Fällen werden Girokonten als Gemeinschaftskonten geführt. Ob auch ein Festgeldkonto als Gemeinschaftskonto geführt werden kann, hängt von den Vertragsbedingungen der jeweiligen Bank ab. Bei einem Gemeinschaftskonto haften alle Kontoinhaber gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, jeder einzelne Kontoinhaber haftet in voller Höhe. Als Kontoinhaber können sowohl natürliche wie auch juristische Personen, Firmen oder nicht rechtsfähige Personenvereinigungen wie beispielsweise eine Erbenvereinigung fungieren.<br />
Was die Verfügungsberechtigung über ein Gemeinschaftskonto betrifft, gibt es zwei unterschiedliche Varianten. Diese sind das &#8220;oder&#8221; bzw. das &#8220;und&#8221; Konto. </p>
<p>Beim Oder-Konto besitzt jeder Kontoinhaber eine separate Verfügungsberechtigung. Das bedeutet, jeder Inhaber des Kontos darf alleine über das gesamte Guthaben bzw. einen eventuell eingeräumten Überziehungsrahmen verfügen. Jeder Kontoinhaber erhält hierfür eine eigene Bankkarte mit uneingeschränkter Zahlungsfunktion. Des Weiteren hat jeder Kontoinhaber das Recht, ein auf dem Konto vorhandenes Guthaben zu verpfänden oder abzutreten. Im Falle des Todes eines der Kontoinhaber bleibt die Verfügungsgewalt der anderen Inhaber unverändert bestehen. Dies gilt jedoch nicht, einer der Kontoinhaber diese Berechtigung widerruft. In diesem Fall wird das Gemeinschaftskonto automatisch in ein Und-Konto umgewandelt, sodass nur noch gemeinschaftlich über das Konto verfügt werden kann. Das &#8220;oder&#8221; Konto ist die bei Girokonten am meisten genutzte Variante des Gemeinschaftskontos.</p>
<p>Bei einem Und-Konto können alle Kontoinhaber nur gemeinschaftlich über das vorhandene Guthaben bzw. einen vorhandenen Kontokorrentkredit verfügen. Diese Vereinbarung kann entweder von den Inhabern des Kontos selbst getroffen werden oder durch das Gesetz bestimmt sein. Letzteres ist beispielsweise bei juristischen Personen der Fall, wenn die einzelnen Gesellschafter nur gemeinschaftlich vertretungsberechtigt sind. Aufgrund der Tatsache, dass alle Inhaber nur gemeinschaftlich über das Konto verfügen können, wird keine Bankkarte mit einer uneingeschränkten Zahlungsfunktion ausgestellt. Möglich sind hier nur Karten für Einzahlungen bzw. zum Erstellen von Kontoauszügen. Für den Fall, dass ein Kontoinhaber verstirbt, können die anderen Inhaber nur gemeinsam mit den jeweiligen Erben über das Gemeinschaftskonto verfügen. Für ein Und-Konto kann ein Freistellungsauftrag nur dann gestellt werden, wenn es sich bei den Kontoinhabern um ein Ehepaar handelt. In allen anderen Fällen muss für Zinserträge die Abgeltungssteuer entrichtet werden.</p>
<p>Soll ein Giro- oder Festgeldkonto als Gemeinschaftskonto eröffnet werden, dann müssen im Antrag alle Kontoinhaber mit Name, Anschrift und Geburtsdatum aufgeführt werden. Zudem muss der Antrag von jedem Kontoinhaber unterschrieben werden. Wird das Konto online eröffnet, was bei, Festgeldkonto mittlerweile die Regel ist, dann erfolgt die Legitimation mit dem Postident Verfahren für alle Kontoinhaber getrennt. Das bedeutet, alle Kontoinhaber müssen sich gemeinsam zum Postamt begeben und sich dort ausweisen.</p>
<p>Eine Besonderheit gilt für Gemeinschaftskonten auch hinsichtlich der Einlagensicherung. Wird ein beispielsweise ein Festgeldkonto als Gemeinschaftskonto geführt, so hat jeder Kontoinhaber ein separates Recht auf Entschädigung. Dadurch verdoppelt sich der Betrag der gesetzlichen Einlagensicherung zum Beispiel bei einem Ehepaar auf 200.000 Euro. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kontoinhaber beim betreffenden Kreditinstitut keine weiteren Anlagen besitzen.</p>
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