Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer auf Festgeldzinsen wird ab 01.01.2009 ein heisses Thema.
Dann wird auf alle Kapitalerträge, also auch auf Festgeldzinsen eine Steuer von 25 % augeschlagen. Hierzu kommen noch der Solidaritätszuschlag von 1,375 % und gegebenfalls die Kirchensteuer von bis 2 %. Maximal müssten Sie also 28.375 % Ihrer Kapitaleinkünfte abführen.
Momentan beträgt die Zinsabschlagsteuer auf Festgeldzinsen 30 %.
Sollten Sie einen höheren Steuersatz als die 28 % haben, dann profitieren Sie von der Neuregelung ab 01.01.2009 sogar.
Somit werden Festgeldzinsen im neuen Jahr noch intressanter.
Sollte Ihr Steuersatz über den 28 % liegen, brauchen Sie die Festgeldzinsen nicht mehr steuerlich veranlagen, dann ist mit der Abgeltungssteuer Ihre Steuerschuld getilgt.
Haben Sie aber einen persönlichen Steuersatz unter 28 %, ist eine Veranlagung Ihrer Festgeldzinsen weiter möglich.
Die Abgeltungssteuer führen die Banken automatisch ab.
Eine weitergehende Erklärung zu der Abgeltungssteuer erhalten Sie bei wikipedia.
admin on August 28th 2008